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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst vor allem die einfache oder streitige Ehescheidung und deren Folgesachen, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen, Umgangsrecht, Sorgerecht, Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn und den Versorgungsausleich.

Auch Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung - beispielsweise bei vorhandenen Immobilien -  sind im Familienrecht zu verorten.

Sollten Sie sich im Scheidungsfalle mit Ihrem ehemaligen Partner einig werden können, dann lässt sich diese Einigkeit im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung rechtlich fixieren und gibt Ihnen Sicherheit bei Ihrer Scheidung.

Sowohl bei Einigkeit, aber auch bei auch bei aufkommenden Unstimmigkeiten, helfe ich Ihnen Ihre Interessen durchzusetzen.

Darüber hinaus gehören auch Gewaltschutzangelegenheiten, Adoptionen, namensrechtliche Angelegenheiten sowie Fragen zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, zur Partnerschaft, zur Betreuung, zum Elternunterhalt, zu Inobhutnahmen und zur Abstammung in den familienrechtlichen Bereich.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Angelegenheit dem Familienrecht zuzuordnen ist, schreiben Sie gerne eine E-Mail an , rufen Sie an unter der 06184 - 52 003 70 oder senden eine Nachricht über das Kontaktformular.