Das Familienrecht umfasst vor allem die Scheidung und deren Folgesachen, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen, das Umgangsrecht, das Sorgerecht, den Zugewinn und den Versorgungsausleich.
Auch Vermögensauseinandersetzungen unter den Eheleuten - beispielsweise bei vorhandenen Immobilien - werden im Rahmen einer Scheidung geregelt.
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